Elternunterhalt
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 dem Angehörigenentlastungsgesetz zugestimmt. Danach soll Elternunterhalt ab 2020 nur noch von Kindern mit Jahreseinkommen über 100.000 € brutto verlangt werden.
Die Freibeträge bleiben auch 2019 auf dem Stand des 1.1.2015.
14.11.2014: Die Leitlinienkommission des Deutschen Familiengerichtstages und die Vertreter der Oberlandesgerichte haben wider Erwarten die Selbstbehalte erhöht. Dies wird auch in die Düsseldorfer Tabelle für 2015 aufgenommen. Für Alleinstehende sind es dann 1800€ und für Familen 3240€, inklusive Wohnkosten von 480€ bzw. 860€.