Elternunterhalt
Durch das Angehörigenentlastungsgesetz wird Elternunterhalt ab 2020 nur noch von Kindern mit Jahreseinkommen über 100.000 € brutto verlangt.
Für die betroffenen Unterhaltspflichtigen ist eine dezidierte Darstellung aller Aspekte der individuellen finanziellen Situation besonders wichtig.